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Häufig gestellte Fragen
(FAQ)
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich alle in der Schweiz wohnhaften Personen im Alter von 16 bis 28 Jahren.
Wie lange dauert die Amtszeit?
Die Amtszeit beträgt ein Jahr, bzw. zwei Jahre. Die kandidierende Person gibt ihre Präferenz im Bewerbungsformular an.
Wird die Stelle bezahlt?
Nein, Spesen und Reisekosten werden aber selbstverständlich übernommen.
Wie bewerbe ich mich?
Ganz einfach über das obenstehende Bewerbungsformular (geöffnet vom 17. August bis zum 30. September).
Muss ich Mitglied einer Jugendorganisation sein?
Nein. Die Hälfte der Plätze ist offen für alle jungen Menschen.
Muss ich alle drei Landessprachen sprechen?
Nein. Du bewirbst dich in der Sprache, in der du dich wohlfühlst. Im Rat wird mehrsprachig gearbeitet.
Ich habe keinen Schweizer Pass, wohne aber hier. Kann ich mich bewerben?
Ja. Entscheidend ist, dass du in der Schweiz wohnst — nicht, welchen Pass du hast. Der Jugendrat soll die junge Generation abbilden, die hier lebt.
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